Abschlussbericht des WSAGR 2008/2009. Abschlussbericht. Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abschlussbericht des WSAGR 2008/2009. Abschlussbericht. Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion"

Transkript

1 Abschlussbericht Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion XI. Gipfel der Großregion Luxemburgische Präsidentschaft 2008/2009

2 Abschlussbericht des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion XI. Gipfel der Großregion (2008/09) Mai 2009

3 Abschlussbericht des WSAGR 2008/2009 Foto: Marc Schmit Abschluss-Vollversammlung am in Capellen in Anwesenheit des Premierministers des Großherzogtums Luxemburg, Herrn Jean-Claude Juncker und des Ministers für Inneres und Raumplanung des Großherzogtums Luxemburg, Herrn Jean-Marie Halsdorf

4 Inhaltsverzeichnis VORWORT 4 I. Abschlussberichte der Arbeitsgruppen 6 verabschiedet durch die WSAGR-Vollversammlung am in Capellen 1. Arbeitsgruppe 1.1 Chancen und Hemmnisse für KMU in der Großregion Empfehlungen 6 Abbau administrativer Hemmnisse und Verbesserung der Markteffizienz in der Großregion6 Anlage zur Resolution des WSAGR Abbau administrativer Hemmnisse und Verbesserung der Markteffizienz in der Großregion : Bestandsaufnahme der Hemmnisse & Empfehlungen 9 Innovation als Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit Sitzungstermine Mitglieder Arbeitsgruppe 1.2 KMU in der Großregion: Beschäftigung Empfehlungen 21 Auch in der Finanz- und Wirtschaftskrise: Für sichere und gute Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt der Großregion / Sozialdumping verhindern und Mobilität erhöhen durch verbesserte Zusammenarbeit 21 Tätigkeitsbericht der AG 1.2 KMU in der Großregion: Beschäftigung Sitzungstermine Mitglieder Arbeitsgruppe 2 ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur Empfehlungen 30 Mobilität für die Großregion: Ein attraktiver ÖPNV und eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für die Großregion Sitzungstermine Mitglieder Arbeitsgruppe 3 Berufsbildung in der Großregion: Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen Empfehlungen Sitzungstermine Mitglieder Arbeitsgruppe 4 Der Gesundheitssektor in der Großregion: Anpassung an die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft Empfehlungen Sitzungstermine Mitglieder 62

5 6. Begleitarbeitsgruppe Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 65 Resolution des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion zum Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion 2009 : Schlussfolgerungen und Empfehlungen durch den WSAGR 65 Zusammenfassung der Empfehlungen des WSAGR zum Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion Bericht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Sozial- und Solidarwirtschaft des WSAGR 74 II. Veranstaltungen 79 2.Verkehrskonferenz der Großregion 79 KMU-Konferenz der Großregion 83 III. Liste der Mitglieder und Experten des WSAGR 86

6 Vorwort Norbert Geisen Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion Zur Bewältigung vieler Probleme und Hemmnisse für BürgerInnen und Unternehmen in der Großregion sind, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, unbedingt gemeinsame Ansätze erforderlich. Mit den im vorliegenden Abschlussbericht formulierten Empfehlungen an den XI. Gipfel der Großregion möchte der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR) als zentrale Institution des sozialen Dialogs in der Großregion hierzu einen Beitrag leisten. Der vorliegende Abschlussbericht an den XI. Gipfel der Großregion wurde am durch die Vollversammlung des WSAGR in Capellen verabschiedet. Im Rahmen der 12 Monate, die dem WSAGR zur Verfügung standen, haben fünf Arbeitsgruppen, die am nach Abstimmung mit der luxemburgischen Gipfelpräsidentschaft durch die Plenarversammlung des WSAGR eingesetzt worden waren, Handlungsempfehlungen an die politisch Verantwortlichen der Teilregionen der Großregion ausgearbeitet. Hierbei hat der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion den Fokus auf Themen gelegt, bei denen aus Sicht des Bürgers und der Unternehmen in der Großregion dringender Handlungsbedarf besteht. Die Wirtschafts- und Finanzkrise verlieh den im Rahmen der Arbeitsgruppen behandelten Themengebieten besondere Relevanz. Des Weiteren hat die luxemburgische Präsidentschaft des XI. Gipfels der Großregion den WSAGR beauftragt, zwei sektorielle Ministertreffen unter Beteiligung der für Verkehrswesen bzw. für Klein- und Mittelbetriebe zuständigen politisch Verantwortlichen der Teilregionen der Großregion zu organisieren. Beide Konferenzen haben mit großem Erfolg am 19. Mai 2008 bzw. am 2. April 2009 in der Handwerkskammer Luxemburg stattgefunden. Ebenso freue ich mich, dass es dem WSAGR gelungen ist, in diesem Jahr eine Fortschreibung des Berichts zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Großregion, erstellt durch das Netzwerk der Fachinstitute der Großregion der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, vorlegen zu können. Die Erstellung des Berichts wurde durch eine Arbeitsgruppe des WSAGR begleitet und in einer Stellungnahme bewertet. Die Ihnen vorliegenden Empfehlungen an den XI. Gipfel der Großregion zeugen vom bemerkenswerten Engagement und Sachverstand der ehrenamtlichen Mitglieder und Experten des WSAGR und einem stets offenen Dialog zwischen den Sozialpartnern in unserem Gremium. Hierfür möchte ich den Mitgliedern und Experten des WSAGR sowie dem luxemburgischen Verkehrsverbund meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. 4

7 Unterstützt wurde der Ausschuss durch das Sekretariat des WSAGR unter Leitung von Frau Christina Süß. Ich danke ihr und ihrer Assistentin, Frau Catia Carreira, für eine hervorragende inhaltliche und organisatorische Zuarbeit für Gremien und Vorsitz sowie für die Organisation und Durchführung der beiden Konferenzen und der Pressearbeit des WSAGR. Herzlich danken möchte ich auch dem Minister für Mittelstand des Großherzogtums Luxemburg, Herrn Fernand Boden, für die Übernahme der Schirmherrschaft der KMU- Konferenz. Mein besonderer Dank gilt dem luxemburgischen Gipfelvorsitz, insbesondere dem Premierminister des Großherzogtums Luxemburg, Herrn Jean-Claude Juncker und dem Minister für Inneres und Raumplanung, Herrn Jean-Marie Halsdorf, für die wichtige Unterstützung der Arbeit des Wirtschafts- und Sozialausschusses. In einem Grenzraum, der vier Länder und 11 institutionelle Partner umfasst, ist der Fortschritt nicht immer selbstverständlich. Er ist oft Ergebnis eines langen und komplexen Weges, den die Teilregionen nur gemeinsam erfolgreich absolvieren können. Um den Zukunftsprozess im Interesse der Menschen und Unternehmen in der Großregion zu befördern, gilt es machbare Ziele zu erkennen und diese Schritt für Schritt zu verwirklichen. Der WSAGR hofft, dass seine Empfehlungen diesem Prozess dienlich sein und zu den notwendigen Entscheidungen führen werden - die Voraussetzung für die Zukunft des Lebens- und Wirtschaftsraums Großregion. 5

8 I. Abschlussberichte der Arbeitsgruppen Verabschiedet durch die WSAGR-Vollversammlung am in Capellen 1. Arbeitsgruppe 1.1 Chancen und Hemmnisse für KMU in der Großregion Vorsitz: Frau Alexandra Guarda-Rauchs Conseiller de Direction 1ère classe, Observatoire de la compétitivité, Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel des Großherzogtums Luxemburg 1.1 Empfehlungen Abbau administrativer Hemmnisse und Verbesserung der Markteffizienz in der Großregion Im folgenden Text umfasst der Begriff administrative Hemmnisse der wirtschaftlichen Entwicklung unangepasste, kontraproduktive administrative Verfahren oder überflüssige Informationsbeschaffungsmaßnahmen der Verwaltungen über die Unternehmen. Der Abbau dieser Hemmnisse soll sich ohne den Abbau der sozialen oder rechtlichen Standards vollziehen. Bereits mehrfach hat sich der WSAGR mit der Thematik der administrativen Hemmnisse im Steuer-, Gewerbe-, Arbeits-, Entsende- und Sozialversicherungsrecht befasst, zuletzt in einem Beschluss im Mai Die Großregion bietet den Betrieben erhebliche Marktchancen: das Gebiet Saar - Lor - Lux - Rheinland-Pfalz - Wallonie - Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens erstreckt sich über eine Gesamtfläche von mehr als km 2 und umfasst 11,3 Millionen Verbraucher insgesamt, davon alleine rund Berufspendler, die jeden Tag in einem ausländischen Unternehmen tätig sind und somit die soziokulturelle Vielfalt der Großregion erleben. 6

9 Es gilt, dieses Marktpotential zu erschließen und die in der Großregion liegenden Chancen im Bereich der grenzüberschreitenden Kooperationen und des Knowhow- Transfers zwischen wirtschaftlichen Akteuren zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Großregion auf beachtliche Integrationserfolge zurückblicken kann. Eine Vielzahl administrativer Hemmnisse konnte in den letzten Jahren in allen Teilregionen abgebaut werden. Zudem kam es immer öfter zu einem konsequenten Einsatz elektronischer Hilfsmittel, wie zum Beispiel Online-Plattformen im Internet, mit Hilfe derer die Betriebe auf effizientere Weise, die noch erforderlichen Formalitäten durchführen können. Leider ist es jedoch so, dass, trotz des sukzessiven Abbaus vieler grenzüberschreitender Hindernisse innerhalb der letzten Jahre, die Unternehmen in der Großregion weiterhin mit überaus komplexen prozeduralen Gegebenheiten konfrontiert werden. Oft entstehen weiterhin Probleme durch die in Teilbereichen praxisuntauglichen und zu unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand führenden nationalen Regelungen. Aufgrund einer im Herbst 2008 an die wirtschaftlichen Akteure und deren repräsentativen Organisationen in der Großregion gerichteten Befragung, konnte folgende Bestandsaufnahme der Markthürden in der Großregion erstellt werden, die in der Anlage (Darstellung der vom WSAGR erfassten Problemfelder und entsprechende Empfehlungen) inhaltlich detaillierter aufgeführt werden: Schleppende Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung (Deutschland, Belgien, Luxemburg) Komplexe und zeitintensive Beantragung einer Mehrwertsteuernummer (Belgien) Verflechtung mehrerer Prozeduren Beantragung einer Mehrwertsteuernummer / Registrierung als Unternehmer / Verfahren für öffentliche Ausschreibungen (Belgien) Keine Anwendung der Reverse Charge Regel im Mehrwertsteuerbereich bei der Durchführung von Arbeiten für Geschäftskunden (Luxemburg) Erschwerter bzw. kein Zugang zur Pflichtversicherung assurance décennale bei Bauleistungen (Frankreich) Jährliche Meldepflicht beim Mittelstandsministerium für Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Bau (Luxemburg) Zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Urlaubsregelung für europäische Arbeitnehmer in der deutschen Bauwirtschaft (Deutschland). Die vom WSAGR getätigte Analyse ergibt im Wesentlichen administrative Hemmnisse bei der Verbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen sowie bei der Entsendung von Arbeitnehmern in eine der Teilregionen der Großregion. Da die Unternehmen und Arbeitnehmer in der Großregion in besonderem Maße auf einen funktionierenden Binnenmarkt angewiesen sind, unterstreicht der WSAGR die Notwendigkeit, dass die Teilregionen in Zukunft keine nationalen Regelungen und Prozeduren verabschieden, die den Grundsätzen des Binnenmarktes und der wirtschaftlichen und sozialen Integration in der Großregion zu wider laufen. Dieses Prinzip wird insbesondere im Rahmen des im Juni 2008 veröffentlichten Small Business Act ( Vorfahrt für KMU in Europa ) begründet. Getreu dem Prinzip Think Small First sollten die Teilregionen die Kosten und der Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich halten, sowie die Auswirkungen geplanter Rechtsvorschriften und 7

10 Verwaltungsmaßnahmen, speziell auch diejenigen, welche im grenzüberschreitenden Rahmen eine Rolle spielen, genauestens bewerten (KMU-Test). Eine besondere Verantwortung für die Optimierung der Markteffizienz in der Großregion kommt demnach den Teilregionen zu, denn in einem wachsenden Europa müssen die EU- Mitgliedstaaten zunehmend dafür Sorge tragen, dass der Binnenmarkt Tag für Tag funktioniert. Hierbei geht es einerseits vornehmlich um den Abbau der bestehenden administrativen Hemmnisse, und andererseits aber auch um die Verbesserung der Markteffizienz durch die Schaffung neuer moderner, praxistauglicher und unbürokratischer Verfahren für Unternehmen und Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend in der Großregion tätig sind. Der WSAGR verweist hierbei auf die in seinem Beschluss vom 10. Mai 2006 formulierten Leitlinien zur Optimierung der Markteffizienz und zur Flankierung der wirtschaftlichen Integration in der Großregion. Um jedoch mittelfristig, die in der vorliegenden Empfehlung hervorgehoben administrativen Hemmnisse zu lösen, ruft der WSAGR alle Verantwortlichen der Großregion auf, sich der Probleme und Hemmnisse anzunehmen und in multi- bzw. bilateralen Kontakten zwischen regionalen/nationalen Entscheidungsträgern praxisnahe Lösungen herbeizuführen. Zwar ist die Marktintegration in der Großregion bereits weit vorangeschritten, jedoch ist es nicht zu einer Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in den Teilregionen gekommen. Die Konfrontation der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen führt immer wieder zu Missverständnissen und teilweise auch kostspieligen Fehlinterpretationen, denen durch eine noch stärkere Vernetzung der Verwaltungen und Behörden und einen gezielt gesteuerten Informationsfluss begegnet werden könnte. So könnten auch bürokratische Abläufe bei grenzüberschreitenden Aktivitäten insbesondere im Bereich der Dienstleistungen, Arbeitnehmerentsendung und Arbeitspendler abgespeckt und im Sinne von Best Practice optimiert werden. Der WSAGR schlägt daher vor, eine feste Kommunikations-, Informations- und Kooperationsplattform unter den Behörden, Verwaltungen und Wirtschaftsakteuren in der Großregion einzurichten. Einerseits, sollte eine speziell zu schaffende Task-Force dem Gipfel angegliedert werden und sich kontinuierlich dem Abbau administrativer Hemmnisse (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und auch dem Erkennen von potentiellen grenzüberschreitenden Problemen bei geplanten Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen widmen. Der WSAGR nimmt die derzeitig angekündigten und viel versprechenden Entwicklungen unter dem kommenden Vorsitz des Saarlandes zur Kenntnis. Andererseits sollten auf der Basis einer jährlichen Konferenz für die grenzüberschreitenden Tätigkeitsfelder von Unternehmen und Arbeitnehmern relevante Neuerungen in den diversen Feldern der administrativen Prozeduren, jedoch auch des Wirtschafts- und des Sozialversicherungsrechts präsentiert, hiermit verbundene Verfahren und Auflagen erläutert sowie allgemeine Problemfälle diskutiert und entsprechende Lösungsansätze erarbeitet werden. Die jährlichen Konferenzen sollten unter der Schirmherrschaft des WSAGR und auf Einladung des jeweiligen Präsidenten des WSAGR stattfinden. 8

11 Anlage zur Resolution des WSAGR Abbau administrativer Hemmnisse und Verbesserung der Markteffizienz in der Großregion Bestandsaufnahme der Hemmnisse & Empfehlungen Auf Grundlage der im Rahmen der Bestandaufnahme kurz erwähnten Hemmnisse spricht der WSAGR für die Teilregionen folgende Empfehlungen aus: Belgien Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung ist deutlich zu schleppend Die auf geschäftsbezogene Ausgaben bezahlte Mehrwertsteuer in Belgien können sich die zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen aus den anderen Teilregionen grundsätzlich erstatten lassen. In Belgien zählen hierzu Kosten in den Bereichen Messen, Seminare und Konferenzen, Raummiete, Beratung sowie teilweise Hotel, Verpflegung, Benzin und Automiete. Die Bearbeitungsfristen für die Mehrwertsteuerrückerstattung liegen allerdings immer wieder über sechs Monate. Häufig erfolgt die Rückerstattung erst nach mehrmaligem mündlichem oder schriftlichem Nachhaken. Empfehlung des WSAGR: Das Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung deutlich beschleunigen Der WSAGR empfiehlt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung deutlich zu beschleunigen. Eine Frist von sechs Monaten sollte nicht überschritten werden. Beantragung einer Mehrwertsteuernummer ist sehr zeitintensiv Bei der Durchführung von Arbeiten in Belgien muss die dort erbrachte Leistung, wenn nicht für die Anwendung der Reverse Charge Regel optiert werden konnte, auch vor Ort versteuert werden. Hierzu ist eine Steuernummer notwendig. Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der belgische Fiskus die Reverse Charge Regel zulässt, d. h. ist der belgische Leistungsempfänger ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen und kann eine Ust.-Id. Nr. vorweisen, kann die Steuerschuld, wenn der Ort der Leistung in Belgien liegt, auf den Leistungsempfänger übertragen werden. Das nicht in Belgien ansässige Unternehmen erspart sich so die steuerliche Registrierung und die Abführung der Mehrwertsteuer. Ist der Leistungsempfänger allerdings eine Privatperson, eine Institution oder ein nicht umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, ist das die Leistung durchführende und nicht in Belgien ansässige Unternehmen verpflichtet, sich steuerlich registrieren zu lassen und die Mehrwertsteuer entsprechend abzuführen. Die Beantragung der belgischen Mehrwertsteuernummer erfolgt zentral in Brüssel. Die Bearbeitungsfristen für die Zuteilung der Mehrwertsteuernummer erstrecken sich in einigen Fällen über mehrere Monate. Dies ist deutlich zu lang und lähmt die Geschäftstätigkeiten der nicht in Belgien ansässigen Unternehmen aus den anderen Teilregionen; zumal grundsätzlich bei der Beantragung der Mehrwertsteuernummer bereits ein Auftrag vorliegen muss und dieser dann erst nach Vorlage der Mehrwertsteuernummer ordnungsgemäß abgerechnet werden kann. 9

12 Empfehlung des WSAGR: Die Zuteilung von Mehrwertsteuernummern deutlich beschleunigen Der WSAGR unterstreicht die Notwendigkeit, geeignete Schritte eventuell dezentrale Zuteilung - einzuleiten, um die Beantragungsdauer für die Zuteilung einer Mehrwertsteuernummer deutlich zu reduzieren. Grundsätzlich dürfte die Zuteilung nicht länger als zwei Wochen dauern. Probleme bei der Beantragung einer Mehrwertsteuernummer ohne Vorlage von Aufträgen im Vorfeld der Registrierung als Unternehmer Für einige Unternehmen ist es sinnvoll, sich in Belgien als Unternehmen registrieren zu lassen. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Unternehmen an Ausschreibungen teilnimmt oder Renovierungsarbeiten bei Privatkunden vornimmt. Vorraussetzung für die Registrierung als Unternehmen ist eine belgische Mehrwertsteuernummer. Die Mehrwertsteuernummer wird jedoch erst bei Vorlage eines Auftrages erteilt. Ohne Registrierung als Unternehmen, ist es jedoch wiederum äußerst schwierig und bei Ausschreibungen im Baubereich sogar unmöglich, überhaupt an Aufträge zu kommen. In der Praxis wird zuweilen eine provisorische Registrierung mit der Mehrwertsteuernummer des Heimatlandes des Antragstellers vorgenommen. Diese vorläufige Registrierung muss allerdings im Jahresrhythmus erneuert werden und die Erstbeantragung ist in einigen Fällen zuweilen auch zeitintensiv. Empfehlung des WSAGR: Mehrwertsteuernummer auch ohne Vorlage von Aufträgen zuteilen Der WSAGR fordert eine schnelle und unbürokratische Erteilung einer Mehrwertsteuernummer insbesondere für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder als Subunternehmer tätig werden möchten. Deutschland Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung ist sehr schleppend Die auf geschäftsbezogene Ausgaben bezahlte Umsatzsteuer in Deutschland können sich die zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen aus den anderen Teilregionen grundsätzlich erstatten lassen. Die Bearbeitungsfristen für die Mehrwertsteuerrückerstattung liegen allerdings immer wieder über sechs Monaten. In einigen Fällen wurde von Bearbeitungsfristen von ein bis zwei Jahren berichtet. Empfehlungen des WSAGR: Das Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung deutlich beschleunigen Der WSAGR empfiehlt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung deutlich zu beschleunigen. Eine Frist von sechs Monaten sollte nicht überschritten werden. Teilnahmepflicht an der deutschen Urlaubskasse für luxemburgische Unternehmen bringt doppelte finanzielle Belastung mit sich Die Urlaubsregelung für Arbeitnehmer im Baugewerbe ist in Deutschland in einem Gesetz (Arbeitnehmerentsendegesetz) und in einem Rahmentarifvertrag niedergelegt. Durchgeführt wird die Urlaubsregelung durch ein Urlaubskassenverfahren, verwaltet durch die SOKA- BAU. Der deutsche Rahmentarifvertrag sieht vor, dass die verschiedenen während eines 10

13 Jahres eingegangenen Arbeitsverhältnisse zu einem Arbeitsverhältnis zusammengefasst werden. Dies ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine bei den verschiedenen Arbeitgebern während des Bezugsjahres erworbenen Urlaubsansprüche zusammenzurechnen und in vollem Umfang bei seinem aktuellen Arbeitgeber geltend zu machen, unabhängig davon, wie lange er bei ihm beschäftigt ist. Seit dem 1. Januar 1997 ist diese Urlaubsregelung auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands und den von ihnen zur Erbringung baulicher Leistungen auf eine Baustelle nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern anwendbar. Befreit von den Beitragszahlungen an die SOKA-BAU sind unter anderem Belgien und Frankreich. Für luxemburgische Unternehmen führt die Regelung zu einer doppelten finanziellen Belastung, da gleichermaßen die luxemburgischen und deutschen Auflagen erfüllt werden müssen. Und dies obwohl bereits eine vergleichbare gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Verpflichtung besteht und demnach die luxemburgischen Arbeitnehmer einen vergleichbaren finanziellen Vorteil gewährt bekommen. Empfehlungen des WSAGR: Luxemburgische Betriebe von der Urlaubskasse befreien Der WSAGR fordert daher die Anerkennung des Luxemburger Urlaubsverfahrens bei grenzüberschreitenden Einsätzen in Deutschland und die Befreiung der luxemburgischen Betriebe von den Auflagen des deutschen Urlaubskassenverfahrens. Frankreich Erschwerter bzw. kein Zugang zur Pflichtversicherung assurance décennale bei Bauleistungen Unternehmen haften grundsätzlich für ihre in Frankreich erbrachten Dienstleistungen. Besondere Regeln gelten für Bauunternehmen. So sieht der Code Civil für Bauunternehmer drei Haftungsvarianten vor: Ein Jahr haftet das Unternehmen für die fehlerfreie Ablieferung des Werkes. Hierzu gehören die im Rahmen der Abnahme im Abnahmeprotokoll festgelegten Nachbesserungspflichten. Nicht unter die einjährige Haftung fallen normale Abnutzungserscheinungen. Die Haftung für die Ausstattung beträgt zwei Jahre ab Abnahme des Werkes. Hierbei handelt es sich um eine Funktionstauglichkeitsgarantie. Die weitaus längste gesetzliche Gewährleistung - von 10 Jahren - erstreckt sich auf Schäden am Bauwerk und tragende sowie fest eingebaute Teile. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, die die Solidität des Werks beeinträchtigen oder seine zweckmäßige Nutzung unmöglich machen. Der 10-jährige Gewährleistungsanspruch ist grundsätzlich verschuldensunabhängig. Als Rechtsbehelfe stehen dem Geschädigtem Mängelbeseitigung, Schadensersatz bzw. eine Kumulierung beider Rechtsbehelfe zur Verfügung. Gegen diese Gewährleistungsansprüche ist in Frankreich eine Pflichtversicherung vorgeschrieben (assurance RC décennale). Die Pflichtversicherung gilt ausschließlich für die Errichtung von Gebäuden, nicht aber für Infrastruktur und Tiefbauprojekte. Unternehmen, die keine Niederlassung in Frankreich haben, stoßen jedoch immer wieder auf Probleme, beim Versuch diese Pflichtversicherungen abzuschließen. Mittlerweile stellt zwar auch in Deutschland die VHV wieder entsprechende Policen zur Verfügung. Jedoch kann es auch hier je nach Art des Auftrages zur Ablehnung der Übernahme eines Versicherungsschutzes im Rahmen der 10-jährigen Pflichtversicherung kommen. Die Ablehnung des Versicherungsschutzes führt zum Verlust des Auftrags. 11

14 Empfehlungen des WSAGR: Zugang zur assurance décennale für Bauunternehmen ohne Niederlassung in Frankreich erleichtern Der WSAGR empfiehlt, den Code des Assurances entsprechend anzupassen, so dass auch Unternehmen aus dem EU Ausland Zugang zu den gesetzlich geforderten Versicherungen erhalten, ohne dass diese hierfür in Frankreich eigens eine Niederlassung gründen müssen. Luxemburg Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung ist in einigen Fällen noch zu schleppend Die auf geschäftsbezogene Ausgaben bezahlte Umsatzsteuer in Luxemburg können sich die Unternehmen aus den anderen Teilregionen grundsätzlich erstatten lassen. In Luxemburg zählen hierzu Kosten in den Bereichen Messen, Seminare und Konferenzen, Raummiete, Beratung sowie teilweise Benzin und Automiete. Vorbildlich ist der zweisprachige Internetauftritt der Administration de l Enregistrement et des Domaines auf der alle notwendigen Formulare zur Mehrwertsteuerrückerstattung in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung stehen. Erfreulich ist auch, dass sich die Bearbeitungsfristen für die Mehrwertsteuerrückerstattung in den letzten zwei Jahren in Luxemburg deutlich reduziert haben. Jedoch liegt die Bearbeitungszeit in einigen Fällen noch immer über der gesetzlich festgelegten Frist von sechs Monaten. Nur noch äußerst selten kommen allerdings noch Bearbeitungsfristen von über einem Jahr vor. Empfehlungen des WSAGR: Das Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung weiter beschleunigen Da die Bearbeitungszeit in einigen Fällen noch immer über der gesetzlich festgelegten Frist von sechs Monaten liegt, empfiehlt der WSAGR geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung weiter zu beschleunigen. Mehrwertsteuer: keine Anwendung der Reverse Charge Regel bei der Durchführung von Arbeiten für Geschäftskunden Das luxemburgische Steuerrecht sieht bei der Durchführung von Montagelieferungen, Werkleistungen und Bauarbeiten im Gegensatz zu den anderen Teilregionen nicht die Anwendung der sog. Reverse Charge Regel vor. Hierbei würde die Steuerschuld auf den luxemburgischen Leistungsempfänger übertragen, d.h. der Käufer wäre verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen. Das die Dienstleistung durchführende Unternehmen aus den anderen Teilregionen ist somit verpflichtet, sich auch bei einer einmaligen Tätigkeit in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren zu lassen und die Umsatzsteuer entsprechend abzuführen. 12

15 Empfehlungen des WSAGR: Reverse Charge Verfahren bei der Durchführung von Arbeiten für Geschäftskunden ermöglichen Der WSAGR empfiehlt die Anpassung des luxemburgischen Mehrwertsteuerrechts, so dass für die Erbringung von Montagelieferungen, Werkleistungen und Bauarbeiten bei Geschäftskunden in Luxemburg durch Unternehmen aus den anderen Teilregionen die Option zur Anwendung der Reverse Charge Regel ähnlich wie in Belgien, Deutschland und Frankreich besteht. Jährliche Meldepflicht beim Mittelstandsministerium für Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Bau Die Meldepflicht für die grenzüberschreitende Dienstleistung in den Bereichen Handwerk, Industrie und Bau hat in Anlehnung an RL 2005/36/EG seit Oktober 2008 einige deutliche Erleichterungen erfahren. Der WSAGR begrüßt ausdrücklich diese Entwicklung. Unternehmen, die Arbeiten in den Bereichen Handwerk, Industrie und Bau erbringen, sind in Anlehnung an RL 2005/36/EG nunmehr verpflichtet, im Vorfeld der Durchführung von Arbeiten und Dienstleistungen dem Mittelstandsministerium in Luxemburg gegenüber in Form einer einfachen Meldung mitzuteilen, dass sie für die durchzuführende Tätigkeit in ihrem Herkunftsland ordnungsgemäß zugelassen sind. Als Grundlage für die Meldung kann eine EG-Bescheinigung oder eine andere angemessene Bescheinigung dienen. Die Meldung gilt für einen Zeitraum von zwölf Monaten und muss nach Ablauf von zwölf Monaten entsprechend erneuert werden. Die Antragsbearbeitung dauert maximal vier Wochen. Mit der Meldung erfolgt automatisch eine Einschreibung im Register der jeweilig zuständigen Wirtschaftskammer in Luxemburg; mit der Einschreibung gehen für den ausländischen Leistungserbringer keine Beitragszahlungen einher. Der vom Mittelstandsministerium ausgestellte Meldenachweis muss bei der Durchführung der Arbeiten bzw. Dienstleistungen in Luxemburg immer mitgeführt werden. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Niederlassung im Herkunftsland ist die Daseinsberechtigung dieser Meldung grundsätzlich nachvollziehbar. Die Pflicht zur jährlichen Erneuerung dieser Meldung ist jedoch sachlich nicht nachvollziehbar und stellt für die Unternehmen eine unnötige administrative Belastung dar. Empfehlungen des WSAGR: Die jährliche Meldepflicht für Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Bau auf eine einmalige Meldung reduzieren Der WSAGR fordert, die Meldepflicht auf eine einmalige Meldung zu reduzieren. Auf diese Weise wird gleichermaßen der Nachweis für die ordnungsgemäße Niederlassung des ausländischen Leistungserbringers im Herkunftsland erbracht und der administrative Aufwand der grenzüberschreitend aktiven Unternehmen reduziert. 13

16 Innovation als Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit Im folgenden Text umfasst der Begriff Innovation jedes organisatorische, technische oder technologische Entwicklungsvorhaben, das Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Arbeitsweise der KMU hat. Im heutigen wirtschaftlichen Umfeld, geprägt durch die Globalisierung der Märkte und den steigenden Druck auf die Handlungsmargen der Unternehmen, erweist sich die Innovation als ein zunehmend wichtiger Schlüsselfaktor für die Wettbewerbs- und Differenzierungsfähigkeit der KMU der Großregion. Die Anwendung bestimmter Technologien, wie etwa der Vertrieb über Internet, wird auf mittelfristige Sicht für das Überleben der Unternehmen in bestimmten Aktivitätsbereichen unerlässlich sein, so etwa in Branchen, deren Produkte oder Dienstleistungen nur in einem geringen Maße mit dem Verbraucher in Berührung kommen. Der Wechsel der Generationen und die daraus resultierende Kompetenz der zukünftigen Verbraucher werden die Notwendigkeit, sich den Herausforderungen der Innovation zu stellen, verstärken. Die aktuelle Wirtschaftskrise wird diese Entwicklung beschleunigen. Im Rahmen ihrer Überlegungen hat die Arbeitsgruppe 1.1 des WSAGR zunächst eine einfache und verständliche Definition des Begriffs Innovation formuliert. In einem zweiten Schritt hat die Arbeitsgruppe untersucht, welche Faktoren die Innovationsfähigkeit der KMU hemmen und Schlüsselmaßnahmen zum Abbau dieser Hemmnisse diskutiert. Darüber hinaus hat die AG Überlegungen zur Innovation im Bereich Nachhaltiges Bauen angestellt. Definition von Innovation Es handelt sich bei der o.g. Definition nicht notwendigerweise um revolutionäre Änderungen sondern um jede Entwicklung, die zugunsten der internen oder externen Leistungsfähigkeit des Unternehmens umgesetzt wird. Innerhalb der KMU erfolgt die Innovation in einem Prozess, der in mehreren aufeinander folgenden Phasen abläuft: 1/ Erkennen und Verstehen der Chancen der Innovation; 2/ Auswahl und Planung einer Wert schaffenden Innovation; 3/ Entwicklung der Innovation bzw. deren Entwicklung in Auftrag geben; 4/ Testen der Innovation; 5/ Inbetriebnahme der Innovation, die Erfahrungen sinnvoll nutzen. Jede dieser Phasen erfordert spezifische Kenntnisse innerhalb des Unternehmens. Hemmnisse der Innovation In den KMU behindern die folgenden Faktoren die Identifizierung oder Umsetzung von Innovationen: Schwierigkeiten der KMU, sich die Zukunft vorzustellen und sich konkret mit der Innovation zu befassen, aus Mangel an Zeit, Mangel an Abstraktionsfähigkeit, Mangel an multidisziplinären internen Kenntnissen oder aus Mangel an Know-how im Bereich Innovation; Unzureichende Wahrnehmung der Unabdingbarkeit bestimmter Innovationen; Schwierigkeiten beim Zugang zu externer Fachkompetenz, die benötigt wird, um eine oder mehrere Phasen des Innovationsprozesses umzusetzen; Fehlender Wille zur Innovation, zurückzuführen auf ein zu großes Vertrauen in die Vergangenheit oder auf die Angst vor dem Investieren in Unbekanntes; Begrenzte finanzielle Mittel und unzureichende Kenntnisse über die Fördermechanismen; Fehlen eines systematischen Ansatzes in Bezug auf die Innovation; Unzureichende Einbeziehung der Mitarbeiter in den Innovationsprozess 14

17 Hinsichtlich der Unterstützung von KMU durch öffentliche Stellen wurden von der Arbeitsgruppe folgende Hemmnisse festgestellt: Unklare Definition dessen, was Innovation ist und was diese umfasst; Die Hilfsprogramme sind nicht konkret und operationell genug (für die Identifizierung und Planung der Innovation); Die Subventionspläne berücksichtigen nicht den breiten Ansatz der Innovation (nah am Markt); Schwierigkeiten, die KMU mit den aktuellen Instrumenten der Sensibilisierung und Information zu erreichen; Die Abdeckung mit einem leistungsfähigen Internetzugang ist nicht für das gesamte Gebiet der Großregion garantiert; Empfehlungen zum Abbau der festgestellten Hemmnisse Empfehlung 1: Konkretere und zielgerechtere Sensibilisierung der KMU für die Innovation Wir empfehlen den politischen Instanzen der Großregion, die Akteure, die mit der Sensibilisierung für die Innovation betraut sind, dazu anzuregen, die Verständlichkeit ihrer Aktivitäten und Veranstaltungen zu verbessern, und zwar durch eine stärkere Ausrichtung auf die Sektoren oder Berufszweige sowie durch anschauliche Konzepte, die vor allem den konkreten Nutzen erfolgreicher Innovationen der KMU der Großregion herausstellen. Um die KMU mit diesen auf Sektoren und Berufszweige zugeschnittenen Sensibilisierungsmaßnahmen möglichst gezielt zu erreichen, ist es wichtig, die den KMU nahe stehenden zentralen Akteure (Beispiel: Berufsinnungen/Handwerksverbände), die großes Vertrauen genießen, dazu zu motivieren, sich aktiv an dieser Sensibilisierung zu beteiligen. Im Hinblick auf eine optimale Sensibilisierung der KMU für die Innovation empfehlen wir, die entsprechenden Aktivitäten der Agenturen für Innovationsförderung, der Berufskammern und Berufsverbände zu koordinieren. Empfehlung 2: Ausbau des Angebots an Hilfen zur Verbesserung der Fachkompetenz der KMU im Bereich Innovation Wir empfehlen den politischen Instanzen der Großregion, ihre Beihilfeangebote gezielt auf die verschiedenen Stufen des Innovationsprozesses auszurichten, wie beispielsweise: Finanzierungshilfen zur Identifizierung potentieller Innovationen, zur Entwicklung einer Innovation, zum Markteintritt eines neuen Produktes und neuer Technologien etc. Neben den rein finanziellen öffentlichen Beihilfen empfehlen wir den Behörden der Großregion, in ihre Hilfsprogramme im Bereich Innovation auch Konzepte aufzunehmen, die den KMU Fachkompetenz zur Verfügung stellen, die die Durchführung der verschiedenen Phasen des Innovationsprozesses erleichtert. 15

18 Konkret sollten die betroffenen öffentlichen Stellen Kooperationen mit Netzwerken von (amtlich zugelassenen) Fachleuten für Innovation in der KMU eingehen und gemeinsam typische Aktivitäten ausarbeiten, die subventioniert werden könnten, in Abstimmung auf die Innovationsbedürfnisse der KMU. In diesem Zusammenhang sollte auf das Netz CASSIS hingewiesen werden, das vor einigen Jahren innerhalb des Centre de Recherche Public Henri Tudor in Luxemburg ( gegründet wurde und das etwa 50 französischsprachige Berater aus der Großregion (Luxemburg, Wallonien, Lothringen) umfasst; dieses Netz verfügt über die Fachkompetenz, (partizipative) Methoden der Innovation in KMU umzusetzen. Es versteht sich als Plattform für die Förderung der EDV-Beratung von KMU. Es garantiert den KMU eine objektive und qualitativ hochwertige EDV-Beratung; die für das Netz tätigen Berater wiederum erhalten Schulungen, Werkzeuge und ein international anerkanntes Label. Wir empfehlen, dieses Netzwerk auf die deutschsprachigen Regionen der Großregion auszudehnen. Bei der Entwicklung ihrer Innovation-Beihilfensysteme sollten die Regionen die Empfehlungen der Europäischen Kommission berücksichtigen. Empfehlung 3: Förderung der Bildung von sektoralen oder technologischen Innovationsclustern Oft verfügen die KMU nicht über die erforderlichen Kapazitäten, alleine Innovationen zu entwickeln und umzusetzen, die Kooperationen oder den Austausch von Informationen betreffen, die über ihre eigenen Unternehmen hinausgehen. Die neuen Technologien bieten aber beträchtliche Möglichkeiten, einen individuellen Nutzen zu erzielen, wenn die globale Kooperation zwischen den Akteuren leistungsfähiger wird. Aus diesem Grund legen wir eine Politik nahe, die die Bildung von sektoralen oder technologischen Innovationsnetzen (Clustern) innerhalb der Großregion fördert, um - gemeinsam offene Innovationen zu entwickeln und umzusetzen, zugunsten der individuellen Leistungsfähigkeit der KMU. Wir wollen dieses Konzept am Beispiel des Centre de Ressources des Technologies et de l Innovation pour la Construction (CRTI-B) in Luxemburg erläutern. Das CRTI-B wurde 1990 auf Anregung der Regierung gegründet, um die Leistungsfähigkeit der Akteure im Baugewerbe zu steigern und um allgemein die Wettbewerbsfähigkeit der Sektoren zu verbessern. Neben der Standardisierung der im Baugewerbe vorherrschenden Vertragsklauseln und der technischen Klauseln ist es vorrangiges Ziel des CRTI-B, ein gemeinsames Informations- und Kommunikationssystem für den gesamten Sektor zu schaffen und zu verwalten, im Einvernehmen aller Partner des CRTI-B und auf der Grundlagen der gemeinsam festgelegten Good Practices im Bereich Kooperation und Austausch. Eine Übertragung des Konzepts des CRTI-B auf andere Gebiete der Großregion könnte die Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen nationalen Bausektoren durch eine verstärkte Zusammenarbeit erhöhen. Empfehlung 4: Zugang des Breitbandnetzes zu den gleichen Konditionen Um allen KMU in der Großregion zu ermöglichen, ihre Aktivitäten unter Nutzung der neuen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien weiterzuentwickeln, ist es absolut notwendig, dass die öffentlichen Stellen garantieren, dass an jedem Ort der 16

19 Großregion Breitbandzugang zum globalen Internet-Kommunikationsnetz besteht. Wir empfehlen, die in einigen Regionen existierenden Defizite schnell zu beseitigen. Innovation und nachhaltiges Bauen Neben dem Umweltschutzaspekt bietet die Innovation - über das Nachhaltige Bauen großes Potential für die Entstehung dauerhafter Arbeitsplätze im Bausektor der Großregion. Um dieses Potential zu nutzen, ist es wichtig, eine Politik zu praktizieren, die darauf abzielt, die Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, sowohl im Rahmen neuer Bauvorhaben als auch im Bereich der Renovierung existierender Gebäude (Thermoeffizienz). Parallel dazu sollte der Ausbau der individuellen und kollektiven Fachkompetenz der KMU des Baugewerbes in der Großregion in diesem innovativen Bereich verbessert werden, um der voraussichtlich steigenden Nachfrage gerecht werden zu können. Die folgenden Faktoren bremsen nach unseren Beobachtungen derzeit die Entwicklung hin zu den Grundsätzen des Nachhaltigen Bauens: Die wirtschaftliche Rentabilität der Investition in das nachhaltige Bauen ist manchmal nicht garantiert; Fehlen effizienter Instrumente zur Entscheidungshilfe; Zunehmende Komplexität des für die Unternehmen erforderlichen Know-hows und der notwendigen Fachkompetenz; Risiken in Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Kooperation mit anderen KMU, um die Komplexität zu bewältigen; Begrenzte Fachkompetenz der Unternehmen; Schwierigkeiten, was den Zugang zu aktuellen und innovativen Informationen betrifft; Fehlende Motivation der Unternehmen, sich dieser neuen Ausrichtung anzuschließen; Lokale oder nationale Abschottung der Forschung sowie der Netzwerke im Bereich Nachhaltiges Bauen. Um die Weiterentwicklung zu begünstigen und zu beschleunigen, empfiehlt die AG 1.1 des WSAGR den politischen Instanzen, die folgenden Maßnahmen in ihre Politik der nachhaltigen Entwicklung zu integrieren: Zugunsten der Unternehmen des Bausektors in der Großregion: Die Unternehmen sollten für das Potential sensibilisiert werden, das im Bereich des Nachhaltigen Bauens besteht, sie sollten dazu angeregt werden, neue Fachkompetenz und neue Techniken zu erwerben und ihre organisatorischen und operationellen Prozesse weiterzuentwickeln; Die Aus- und Weiterbildung im Bereich Nachhaltiges Bauen sollte intensiviert werden, um den Erwerb der erforderlichen Fachkompetenz voranzutreiben; Es sollte ein Rahmen für enge Kooperationen zwischen den Schulungseinrichtungen und den Handwerkern und Angestellten bereitgestellt werden; Es sollte garantiert werden, dass staatliche Hilfen im Bereich Nachhaltiges Bauen auch für Unternehmen aus anderen Regionen zugänglich sind; 17

20 Durch Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Saar-Lor-Lux Umweltzentren (Luxemburg, Metz, Saarbrücken, Nancy) sollte auf Großregion-Ebene eine Stelle geschaffen werden, die alle Initiativen und Netze in Zusammengang mit dem Ökologischen Bauen koordiniert; Intensive Information und Vermarktung des Preises der Großregion für Ökologisches Bauen; anschließend sollten dessen Vergabebedingungen unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzungsbedürfnisse der Endverbraucher der Technologien weiterentwickelt werden. Zugunsten der Eigentümer von Gebäuden in der Großregion: Die Eigentümer der Gebäude sollten stärker für wärmeeffiziente Renovierung sensibilisiert werden, unter Bereitstellung transparenter Informationen zur wirtschaftlichen Rentabilität sowie zu den Rahmenbedingungen für die Investitionen; Es sollte eine Beratungsinstanz eingerichtet werden, die Eigentümer von renovierungsbedürftigen Gebäuden konkret und effizient berät; Es sollte ein Subventionierungssystem eingerichtet werden, das jedem Eigentümer ermöglicht, in die Energieeffizienz seines Gebäudes zu investieren, unter Berücksichtigung der Höhe der Einkünfte; Die Stabilität und Dauerhaftigkeit der Subventionierungssysteme sollte garantiert werden. 18

21 AG 1.1 : KMU in der Großregion : Chancen und Hemmnisse für KMU in der Großregion 1.2 Sitzungstermine in der Handwerkskammer Luxemburg in der Handwerkskammer Luxemburg in der Handwerkskammer Luxemburg in der Handwerkskammer Luxemburg in der Handwerkskammer Luxemburg in der Handwerkskammer Luxemburg in der Handwerkskammer Luxemburg in der Handwerkskammer Luxemburg. 1.3 Mitglieder Vorsitzende 1 Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+352) Conseiller de Direction 1 ère classe, Guarda- Observatoire de la Compétitivité, alexandra.guardarauchs@eco.etat.lu Fax Alexandra titulaire 19-21, Boulevard Royal L-2914 Luxembourg Rauchs Ministère de l'economie et du Commerce Extérieur Luxemburgische Delegation Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+352) Président du CESGR, Geisen Norbert président 43, route d'arlon L-8310 Capellen geisen@pt.lu Président de la Fédération des Artisans Fax Clement Nico suppléant Membre du Bureau Exécutif, OGBL BP 149 L-4002 Esch-Alzette nico.clement@ogb-l.lu Fax Eischen Gérard expert Membre du Comité de Direction Chambre de Commerce 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg gerard.eischen@cc.lu Goergen Viviane titulaire Secrétaire Générale adjointe du LCGB B.P L-1012 Luxembourg vgoergen@lcgb.lu 6 Thelen Carlo suppléant Membre du Comité de Direction Chambre de Commerce 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxembourg carlo.thelen@cc.lu 7 Gross Marc expert Sous-Directeur Chambre des Métiers B.P L-1016 Luxembourg marc.gross@cdm.lu 8 Knebeler Christophe expert Chargé de mission - SECEC 40, Boulevard Napoléon1er L-2210 Luxembourg christophe.knebeler@secec.lu Fax Fax Fax Fax

22 9 Kremer Pierre expert 10 Grein Laurent expert Administrateur - Garage Pierre Kremer & Cie s.à.r.l Coordinateur scientifique, Centre de Recherche Public Henri Tudor Z.I. 24, Allée J.W. Léonard L-7526 Mersch direction@saabkremer.lu Fax , av. J.F. Kennedy L-1855 Luxembourg laurent.grein@tudor.lu Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+32) 11 Klinges Volker Mitglied IHK/AAV Eupen-Malmedy-St. Vith Herbesthaler Strasse 1A B-4700 Eupen volker.klinges@ihk-eupen.be Fax Langohr Marc Experte Geschäftsführer,Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien, WFG Quartum Business Center Hütte 79 Bk20 Saarländische Delegation B-4700 Eupen marc.langohr@wfg.be Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 13 Eberhardt Albert Ersatzmitglied Bereichsleiter Unternehmensberatung Handwerkskammer des Saarlandes Hohenzollernstr, D Saarbrücken a.eberhardt@hwk-saarland.de Rheinland-pfälzische Delegation Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+49) 14 Adams Dr. Josef Experte Stv. Hauptgeschäftsführer HWK Trier Loebstrasse 18 D Trier jadams@hwk-trier.de Schmittgen Dr. Fred Experte Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstrasse 9 D Mainz fred.schmittgen@mwvlw.rlp.de Lothringische Delegation Name Vorname Funktion Adresse Plz.& Ort Tel. / Fax (+33) 16 Fevotte Pascal expert CRL CGT Lorraine 10 rue de Meric, BP F Metz Cedex fevotte@lorraine.cgt.fr Fax Brettar Serge titulaire CFTC Lorraine 69, rue Mazelle, BP F Metz Cedex 1 serge.brettar@wanadoo.fr 18 Back Anne expert Chambre de métiers et de l'artisanat de la Moselle 5 Boulevard de la Défense F Metz Cedex 3 direco@cm-moselle.fr Fax Zercher Claude expert Secrétaire Général Adjoint Chambre Régionale de Métiers et de l'artisanat de Lorraine WTC 2 rue Augustin Fresnel F Metz Cedex 3 crmlorraine@wanadoo.fr

23 2. Arbeitsgruppe 1.2 KMU in der Großregion: Beschäftigung Vorsitz: Herr Adalbert Ewen Mitglied des Vorstandes der Arbeitskammer des Saarlandes 2.1 Empfehlungen Auch in der Finanz- und Wirtschaftskrise: Für sichere und gute Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt der Großregion Sozialdumping verhindern und Mobilität erhöhen durch verbesserte Zusammenarbeit Die aktuelle, globale Wirtschafts- und Finanzkrise wird auch auf den Arbeitsmarkt der Großregion erhebliche Auswirkungen haben. Besonders betroffen ist die Automobilindustrie und ihre Zulieferer. Mit rd Pendlern stellt die Großregion den größten grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt in der Europäischen Union. Neben den aktuellen Anforderungen unterliegt der Arbeitsmarkt der Großregion einer erheblichen Dynamik durch Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, demographischen Wandel und technologischen Umgestaltungen. Daraus leiten sich unmittelbare Herausforderungen für die Unternehmen und Beschäftigten in der Großregion ab. Dies gilt insbesondere für Grenzgänger und die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion dem Gipfel: 21

24 Empfehlung 1: Zusammenarbeit der arbeitsmarktrelevanten Institutionen in der Großregion verstärken In der Großregion bestehen mehrere kompetente Einrichtungen zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt: Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSAGR) ist seit 1997 im sozio-ökonomischen Bereich das beratende Organ des Gipfels der Großregion. Grundlage seiner Arbeit sind regelmäßige Treffen der Sozialpartner, die über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Großregion beraten und einen offenen Dialog führen. Die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA), die auf Initiative des WSAGR 1998 vom Gipfel gegründet wurde. Die IBA ist ein Netzwerk von sechs Fachinstituten aus der Großregion und fertigt wissenschaftliche Analysen zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt an. Die EURES-Netzwerke der Regionen, der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften wurden 1994 von der Europäischen Kommission eingerichtet. Ziel ist die Förderung der grenzüberschreitenden beruflichen Mobilität, insbesondere durch Information, Beratung und Stellenvermittlung. In der Großregion haben sich angesichts der unterschiedlichen regionalen Schwerpunkte zwei EURES-Netzwerke (Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz und P.E.D. Lothringen, Luxemburg, Belgien) bewährt. Jede dieser Institutionen hat ihre spezifische Aufgabenstellung und arbeitet jeweils für sich sehr erfolgreich. Angesichts der weiter wachsenden grenzüberschreitenden Dimensionen des Arbeitsmarktes werden zur Zeit zwei neue Einrichtungen vorbereitet: Task-Force (= zur Verminderung von rechtlichen Problemen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes) und Bürgerportal (= Internet-Wiki-Portal als direkten Zugriff für alle Bürgerinnen und Bürger der Großregion). Der WSAGR empfiehlt dem Gipfel, die Kooperation der arbeitsmarktrelevanten Institutionen in der Großregion zu unterstützen. Die Einrichtungen haben sich bewährt und sollen auch zukünftig selbständig arbeiten. Eine intensivere Zusammenarbeit verspricht aber einen erheblichen Mehrwert für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt. Der WSAGR ist bereit, eine solche Koordinierungsfunktion zu übernehmen. Empfehlung 2: Besondere Aufmerksamkeit für die grenzüberschreitenden Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt der Großregion Die Zeit- oder Leiharbeit hatte in den vergangenen Jahren auch in der Großregion erheblich an Bedeutung gewonnen. Deshalb hat sich der WSAGR in den zurückliegenden Monaten damit besonders beschäftigt. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde dieser Trend zunächst gestoppt. Zeit- oder Leiharbeitnehmer wurden als Erste von der Krise getroffen. Die derzeitige Praxis zeigt, dass sich gesetzliche Regelungen, Auswirkungen, Qualität und Quantität von Zeit- oder Leiharbeit in den Teilregionen sehr unterschiedlich darstellen. Eine koordinierte Bearbeitung dieser Fragestellungen fand in der Großregion bisher noch nicht 22

25 statt. Die zusammengetragenen Informationen zur Leiharbeit in den Teilregionen bedürfen einer weitergehenden Bearbeitung. Der WSAGR empfiehlt dem Gipfel, während der kommenden saarländischen Präsidentschaft den grenzüberschreitenden Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt der Großregion besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dabei spielen neben den Pendlerströmen auch die grenzüberschreitenden Aspekte der Zeitoder Leiharbeit in der Großregion eine beachtliche Rolle. Der WSAGR ist bereit, dieses Thema auch zukünftig im Rahmen seiner Möglichkeiten zu untersuchen. Empfehlung 3: Auswirkungen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf die Großregion untersuchen Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist bis zum in nationales Recht umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, über den alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können. Zentrale Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners soll die Übermittlung von Informationen darüber sein, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in einem anderen EU-Land bestehen. Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt der Einheitliche Ansprechpartner bei all diesen Verfahren eine unterstützende Funktion wahr. Der WSAGR empfiehlt dem Gipfel, die grenzüberschreitenden Auswirkungen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Großregion unter saarländischer Präsidentschaft weiter vom WSAGR bearbeiten lassen. 23

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky #upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Gemeinsam erfolgreich. Unser Konzernleitbild

Gemeinsam erfolgreich. Unser Konzernleitbild Gemeinsam erfolgreich Unser Konzernleitbild Das Demag Cranes Konzernleitbild ist vergleichbar mit einer Unternehmensverfassung. Es setzt den Rahmen für unser Handeln nach innen wie nach außen und gilt

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge.

Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge. Foto: AndreasF. / photocase.com Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung als Verwaltungsexperte. Sie möchten 24 Stunden am Tag technischen Service?

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Arbeitsprogramm 2009-2010

Arbeitsprogramm 2009-2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND CHANCENGLEICHHEIT Sozialer Dialog, soziale Rechte, Arbeitsbedingungen, Anpassung an den Wandel Sozialer Dialog und Arbeitsbeziehungen

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

AUSSCHUSS FÜR DEN SEKTORALEN SOZIALEN DIALOG IN DER LANDWIRTSCHAFT ENTSCHLIESSUNG VON GEOPA-COPA UND EFFAT

AUSSCHUSS FÜR DEN SEKTORALEN SOZIALEN DIALOG IN DER LANDWIRTSCHAFT ENTSCHLIESSUNG VON GEOPA-COPA UND EFFAT AUSSCHUSS FÜR DEN SEKTORALEN SOZIALEN DIALOG IN DER LANDWIRTSCHAFT Sitzung vom 10. Mai 2007 ENTSCHLIESSUNG VON GEOPA-COPA UND EFFAT In der Verlängerung der Europäischen Vereinbarung über die Berufsbildung

Mehr

Mit dem richtigen Impuls kommen Sie weiter.

Mit dem richtigen Impuls kommen Sie weiter. Mit dem richtigen Impuls kommen Sie weiter. Editorial ERGO Direkt Versicherungen Guten Tag, die Bedeutung von Kooperationen als strategisches Instrument wächst zunehmend. Wir haben mit unseren Partnern

Mehr

Gemeinsame Absichtserklärung. zwischen dem. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. der Bundesrepublik Deutschland.

Gemeinsame Absichtserklärung. zwischen dem. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. der Bundesrepublik Deutschland. Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Bergbauministerium der Republik Chile über die Zusammenarbeit im Bereich

Mehr

Geld verdienen als Affiliate

Geld verdienen als Affiliate Geld verdienen als Affiliate Wie Sie Top-Provisionen mit dieser revolutionären und doch sehr einfachen Marketing-Methode erhalten! So starten Sie Ihr Business richtig! Eine Einführung in Affiliate-Marketing

Mehr

Transport und Logistik

Transport und Logistik Initiative zur Existenzgründung Transport und Logistik Grundidee dieser Initiative notwendige Partner Finanzierung Nutzen für die Beteiligten Ablauf Teilnahmebedingung Grundidee Absicherung Auftrag Finanzen

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Wir vermitteln sicherheit

Wir vermitteln sicherheit Wir vermitteln sicherheit 2 3 Eine solide basis für unabhängige Beratung wir vermitteln sicherheit Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir für unsere Geschäfts- und Privatkunden seit 1994 der kompetente

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Die Bedeutung funktionaler Stadtregionen in der EU- Strukturfondsperiode 2014-2020

Die Bedeutung funktionaler Stadtregionen in der EU- Strukturfondsperiode 2014-2020 Die Bedeutung funktionaler Stadtregionen in der EU- Strukturfondsperiode 2014-2020 Barbara Crome Generaldirektion Europäische Kommission 1. Österreichischer Stadtregionstag und 56. Tagung des deutschösterreichischen

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

PIERAU PLANUNG GESELLSCHAFT FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG

PIERAU PLANUNG GESELLSCHAFT FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG Übersicht Wer ist? Was macht anders? Wir denken langfristig. Wir individualisieren. Wir sind unabhängig. Wir realisieren. Wir bieten Erfahrung. Für wen arbeitet? Pierau Planung ist eine Gesellschaft für

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Ergebnisse der NOVIBEL-Kundenzufriedenheitsanalyse 2002

Ergebnisse der NOVIBEL-Kundenzufriedenheitsanalyse 2002 Ergebnisse der NOVIBEL-Kundenzufriedenheitsanalyse 2002 1. Grundlagen zum Verständnis der Befragung NOVIBEL führt die Kundenzufriedenheitsanalyse seit dem Jahr 2000 in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl

Mehr

zum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi beschäftigt und beunruhigt. Einiges war hervorragend, anders

zum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi beschäftigt und beunruhigt. Einiges war hervorragend, anders Stellungnahme des Vorsitzenden der ehemaligen Kommission zur Hamburger Hochschul-Strukturreform zum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi Universität und der Wissenschaftsstandort

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

Die perfekte Bewerbung richtig schreiben online & klassisch

Die perfekte Bewerbung richtig schreiben online & klassisch make-it-better (Hrsg.) Die perfekte Bewerbung richtig schreiben online & klassisch Ein gratis Bewerbungsbuch von make-it-better die Agentur für Bewerbung & Coaching Liebe Leserin, lieber Leser, ich erleben

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

SaarLB-Trendstudie Erneuerbare Energien

SaarLB-Trendstudie Erneuerbare Energien SaarLB-Trendstudie Erneuerbare Energien Agenda SaarLB-Trendstudie 1. Eckdaten der Befragung 2. Allgemeine Einschätzung von EE; Chance oder Risiko? 3. Hauptgründe + Trends für den Einsatz von EE 4. Stärkerer

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Wir leben in einer Zeit großer wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen:

Wir leben in einer Zeit großer wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen: Wir leben in einer Zeit großer wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen: Bei offenen Grenzen entstehen neue Regionen und wachsende Märkte. Die Globalisierung mit all ihren positiven und negativen

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information WSO de Allgemeine Information Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Mein Geschäftsfeld 4 3. Kompetent aus Erfahrung 5 4. Dienstleistung 5 5. Schulungsthemen 6

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

1. Geschlecht Weiblich Männlich. 2. Alter Älter 15 20; 21 30; 31 40; 41 50; 51 60; 61 70; 71 80; älter 80

1. Geschlecht Weiblich Männlich. 2. Alter Älter 15 20; 21 30; 31 40; 41 50; 51 60; 61 70; 71 80; älter 80 Entwurf für einen Fragebogen zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) der Leader-Region Wesermünde-Süd Wie soll sich unsere Region bis 2020 und darüber hinaus entwickeln? Die Leader-Region

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

Gut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks

Gut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks Veranstaltungen Arbeits und Gesundheitsschutz Experten Vernetzung Informationen Aktionen in inder derpflege betriebsspezifische Schulungen Herausforderungen im impflegealltag Qualifikation Politik Vernetzung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Neu in Führung. Die k.brio Coaching-Begleitung für Führungskräfte und ihre Teams. k.brio coaching GbR. Grobkonzept. offen gesagt: gut beraten.

Neu in Führung. Die k.brio Coaching-Begleitung für Führungskräfte und ihre Teams. k.brio coaching GbR. Grobkonzept. offen gesagt: gut beraten. k.brio coaching GbR Neu in Führung Die k.brio Coaching-Begleitung für Führungskräfte und ihre Teams Grobkonzept nif_gk_v10_neu in Führung_Coaching-Begleitung Ihre Chance für den perfekten Aufschlag! Wenn

Mehr

Vielfalt in Hamburg. Fachtag. Kulturelle Vielfalt des Engagements in Hamburg 28.10.2011 im Bürgerhaus Wilhelmsburg

Vielfalt in Hamburg. Fachtag. Kulturelle Vielfalt des Engagements in Hamburg 28.10.2011 im Bürgerhaus Wilhelmsburg Vielfalt in Hamburg Fachtag Kulturelle Vielfalt des Engagements in Hamburg 28.10.2011 im Bürgerhaus Wilhelmsburg Aufbau der Info-Stände Info-Stände und Ihre Gäste Eröffnungsrede Die Eröffnungsrede wurde

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 2.1. WAS IST IMI?... 2 2.2. WIE FUNKTIONIERT IMI?... 3 2.3. ÜBERWINDUNG VON SPRACHBARRIEREN... 3 2.4. WER MACHT WAS IN IMI?... 4 2.4.1. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN...

Mehr

NACHHALTIGE WACHSTUMS- KOMPETENZ FÜR KMU. Christine Frühauf 2015 Bildnachweise: Kresse: luxuz::. / photocase.de Moos: annelilocke / photocase.

NACHHALTIGE WACHSTUMS- KOMPETENZ FÜR KMU. Christine Frühauf 2015 Bildnachweise: Kresse: luxuz::. / photocase.de Moos: annelilocke / photocase. NACHHALTIGE WACHSTUMS- KOMPETENZ FÜR KMU Christine Frühauf 2015 Bildnachweise: Kresse: luxuz::. / photocase.de Moos: annelilocke / photocase.de 0 Raus aus der Wachstumsfalle Wachstum ist für die meisten

Mehr

Erhebung von Anforderungen an den Einsatz von ebusiness-standards in kleinen und mittleren Unternehmen

Erhebung von Anforderungen an den Einsatz von ebusiness-standards in kleinen und mittleren Unternehmen Erhebung von Anforderungen an den Einsatz von ebusiness-standards in kleinen und mittleren Unternehmen Experteninterview Das Projekt in Kürze: Was nutzen ebusiness-standards? Wie können kleine und mittlere

Mehr

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Menschen und Prozesse... mehr als die Summe der einzelnen Teile

Menschen und Prozesse... mehr als die Summe der einzelnen Teile Menschen und Prozesse... mehr als die Summe der einzelnen Teile TÜV SÜD Management Service GmbH Durch ständige Verbesserung unserer Dienstleistungsqualität wollen wir optimale Kundenzufriedenheit erreichen

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Kundenbefragung als Vehikel zur Optimierung des Customer Service Feedback des Kunden nutzen zur Verbesserung der eigenen Prozesse

Kundenbefragung als Vehikel zur Optimierung des Customer Service Feedback des Kunden nutzen zur Verbesserung der eigenen Prozesse Kundenbefragung als Vehikel zur Optimierung des Customer Service Feedback des Kunden nutzen zur Verbesserung der eigenen Prozesse Vieles wurde bereits geschrieben, über die Definition und/oder Neugestaltung

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Kompetenzschmiede für Sozialunternehmer

Kompetenzschmiede für Sozialunternehmer Executive Training am Centrum für soziale Investitionen und Innovationen Kompetenzschmiede für Sozialunternehmer 03.-05. Mai 2013 Centrum für soziale Investitionen und Innovation Centre for Social Investment

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Grußwort zur Vorlesungsreihe Leitbild Nachhaltiugkeit, Themenabend

Grußwort zur Vorlesungsreihe Leitbild Nachhaltiugkeit, Themenabend Landeshauptstadt München Hep Monatzeder Bürgermeister Grußwort zur Vorlesungsreihe Leitbild Nachhaltiugkeit, Themenabend Biodiversität 02.05.2012, 18:30 Uhr, Altes Rathaus Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Leitbild. Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land

Leitbild. Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land Leitbild Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land Präambel Die fortschreitende Entwicklung der Gesellschaft und die Einführung des neuen Steuerungsmodells stellen für die Politik und Verwaltung unserer

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

Optimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen.

Optimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen. Fragen? Für weiterführende Informationen sowie eine individuelle Beratung steht Ihnen das Team der Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gerne zur Verfügung. Optimal vorbereitet Fit fürs Studium

Mehr

Pressemitteilung der Universität Kassel

Pressemitteilung der Universität Kassel Pressemitteilung der Universität Kassel 112/11-26. Juli 2011 Open-Innovation für Universitäten nutzbar machen Kassel. Von der Fastfood-Kette bis zum Automobilhersteller: Große Unternehmen lassen heute

Mehr

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft

Mehr

Evaluation des Projektes

Evaluation des Projektes AuF im LSB Berlin Evaluation des Projektes Führungs-Akademie des DOSB /// Willy-Brandt-Platz 2 /// 50679 Köln /// Tel 0221/221 220 13 /// Fax 0221/221 220 14 /// info@fuehrungs-akademie.de /// www.fuehrungs-akademie.de

Mehr

.. für Ihre Business-Lösung

.. für Ihre Business-Lösung .. für Ihre Business-Lösung Ist Ihre Informatik fit für die Zukunft? Flexibilität Das wirtschaftliche Umfeld ist stärker den je im Umbruch (z.b. Stichwort: Globalisierung). Daraus resultierenden Anforderungen,

Mehr

Wir nehmen uns Zeit.

Wir nehmen uns Zeit. Wir nehmen uns Zeit. Wir geben zu: Wir mussten selbst ein wenig lächeln, als wir uns das erste Mal entschlossen, die Raiffeisenbank Lech am Arlberg unserem Qualitätstest für Vermögensmanagement zu unterziehen.

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Unser einzigartiger premium Service in der premiumbu und premiumeu. Persönlich - Unbürokratisch - Schnell

Unser einzigartiger premium Service in der premiumbu und premiumeu. Persönlich - Unbürokratisch - Schnell Vertriebsinformation Rundum premium: Unser Service für Sie und Ihre Kunden Unser einzigartiger premium Service in der premiumbu und premiumeu Persönlich - Unbürokratisch - Schnell www.continentale.at/premiumservice

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

INitiative Gesunde Arbeitswelt

INitiative Gesunde Arbeitswelt INitiative Gesunde Arbeitswelt Münsterland (INGA-Münsterland) Gemeinsame Arbeitsgrundlage 2 1. Der Netzwerkgedanke Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung sind in der Bundesrepublik Deutschland gekennzeichnet

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht!

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht! Interne Revision Ressourcen optimieren Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht! Wertetreiber Interne Revision Internationalisierung und Wettbewerbsdruck zwingen Unternehmen dazu, ihre

Mehr

Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)

Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) www.stmwivt.bayern.de Das Programm Mit

Mehr

Stadtmarketing Langenselbold

Stadtmarketing Langenselbold Stadtmarketing Langenselbold 1 DER STADTMARKETINGVEREIN LANGENSELBOLD STELLT SICH VOR 2013 2 Teil 1: Präsentation der Mitgliederversammlung vom 25. Juni 2013 Teil 2: Wer sind wir? Was wollen wir? Stadtmarketing

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

zeitna Personaldienstleistungen

zeitna Personaldienstleistungen zeitna Personaldienstleistungen Unser sozialer Auftrag besteht darin, Menschen in Arbeit zu bringen. Die Neue Arbeit bietet Langzeitarbeitslosen und Menschen mit besonderen Problemen Perspektiven durch

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Die Europäische Union Leicht erklärt Ein Bericht über die EU in Leichter Sprache von Antje Gravenkamp und Kaileigh Spier 1 Die Europäische Union Was ist die EU? Deutschland liegt in Europa. Europa ist

Mehr

Die Magna Charta der Universitäten Präambel Die unterzeichneten Universitätspräsidenten und -rektoren, die sich in Bologna anlässlich der neunten Jahrhundertfeier der ältesten europäischen Universität

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr